ELSTER Phishing lockt mit einer vermeintlich guten Nachricht: Eine angebliche Steuererstattung für das Jahr 2025 sei bestätigt und müsse nur noch freigegeben werden. In der hier beschriebenen E-Mail vom 15. Oktober 2026 mit dem Betreff „AW: Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt“ werden Empfänger aufgefordert, ihre Bank- und Kartendaten über einen Link zu bestätigen. Doch hinter dieser Aufforderung steckt keine vertrauenswürdige Abwicklung einer Steuererstattung.
So funktioniert ELSTER Phishing mit der angeblichen Erstattung
Die Nachricht vermittelt den Eindruck, dass die Auszahlung bereits vorbereitet sei. Angeblich fehlt lediglich eine Bestätigung der Zahlungsdaten. Dafür sollen Empfänger einem Link folgen, sensible Kartendaten eingeben und eine Freigabe erteilen.
Zusätzlich setzt die E-Mail eine Frist bis zum 25. Oktober 2026. Ohne rechtzeitige Bestätigung könne die Erstattung angeblich nicht bearbeitet werden. Die Aussicht auf Geld und die drohende Nichtbearbeitung sollen dazu verleiten, der Aufforderung ohne sorgfältige Prüfung nachzukommen.
Die offizielle ELSTER-Sicherheitsinformation stellt dagegen klar: Die Steuerverwaltung fordert per E-Mail weder Kontoverbindungen noch Kreditkartennummern oder PINs an. Auch über eine mögliche Erstattung informiert sie nicht unmittelbar im E-Mail-Text.
An diesen Warnzeichen erkennen Sie die betrügerische E-Mail
Bei der beschriebenen Nachricht fallen mehrere verdächtige Merkmale zusammen:
- Die Anrede bleibt unpersönlich.
- Die Absenderadresse wirkt unseriös.
- Ein Link soll zur Bestätigung vertraulicher Daten führen.
- Für eine angebliche Steuererstattung werden Kartendaten verlangt.
- Eine feste Frist erzeugt Zeitdruck.
- Die angedrohte Nichtbearbeitung soll eine schnelle Reaktion erzwingen.
Besonders die Aufforderung zur Preisgabe sensibler Informationen widerspricht den offiziellen Sicherheitshinweisen von ELSTER. Lassen Sie sich deshalb weder von dem vertrauten Namen noch von der Aussicht auf eine Auszahlung zu einer vorschnellen Eingabe verleiten.
So reagieren Sie auf ELSTER Phishing richtig
Klicken Sie nicht auf den enthaltenen Link und öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge. Antworten Sie nicht auf die Nachricht, geben Sie keine persönlichen Daten ein und erteilen Sie keine Freigabe. Markieren Sie die E-Mail als Spam oder Phishing.
Wenn Sie tatsächlich eine Steuererstattung erwarten, rufen Sie das ELSTER-Portal selbst über die Ihnen bekannte Adresse auf. Prüfen Sie Ihre Mitteilungen dort oder wenden Sie sich bei Unsicherheit direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Nutzen Sie dafür nicht den Link aus der verdächtigen Nachricht.
Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Sicherheitshinweisen von ELSTER.
Was tun, wenn bereits Daten eingegeben wurden?
Wenn Sie auf einer zweifelhaften Internetseite bereits ELSTER-Zugangsdaten preisgegeben haben, setzen Sie sich umgehend mit der Finanzverwaltung in Verbindung. ELSTER empfiehlt in diesem Fall, gegebenenfalls auch die Löschung des betroffenen Benutzerkontos zu veranlassen. Warten Sie deshalb nicht erst ab, ob ein erkennbarer Schaden entsteht.
Weitere Warnzeichen und Schutzmaßnahmen finden Sie in unserem Beitrag „Was ist Phishing“.